Schlecht, Gottlieb

1874 – ?

„Gelähmt“ Der 1874 geborene Gottlieb S., Sohn des Webers und Tagelöhners Christof S. aus Bernhausen, der bereits als Kind körperlich und geistig behindert war und als „presthaft“ galt, konnte bis zum Herbst 1922 mit einfachen Arbeiten einen Teil seines zum Leben notwendigen Einkommen miterwirtschaften. Erstmals suchte im November 1921 sein Vater vor dem Schultheißenamt um Bewilligung des Armenrechts nach und gab als Beruf des Sohnes Strumpfstricker an. Gottliebs Zustand hatte sich verschlechtert, nachdem er von einem Fuhrwerk angefahren worden war und sich dabei erhebliche Verletzungen zugezogen hatte. Ab Frühjahr 1922 wurde die häusliche Situation durch den Tod der Mutter im Februar 1922 schwieriger. Christof S. verfasste wenige Monate nach dem Tod seiner Ehefrau, sein Testament und bestimmte darin im Falle seines Todes seinen anderen ledigen Sohn zum Alleinerben des Nachlasses. Das gesetzliche Pflichtteil, so war eigens vermerkt, sollten die verheiratete Schwester und Gottlieb erhalten. Für den behinderten Gottlieb verfügte der Vater zudem lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht, das erst gelöst und mit einem Geldbetrag entschädigt werden dürfte, wenn dieser länger als ein Jahr nicht mehr dort wohne. Wenige Wochen nach der Testamentsniederschrift starb Christof S. Da Gottlieb nun nach dem Tod der Eltern nicht mehr angemessen versorgt und betreut werden konnte, bemühte sich sein Bruder um Anstaltsunterbringung im Bruderhaus der Gustav-Werner-Stiftung in Reutlingen und um Kostenübernahme durch die Ortsarmenkasse. Die Gemeinde Bernhausen stimmte dem Antrag zu und entschied zugleich, das noch vorhandene Vermögen aus dem Erbe mit den laufenden Anstaltskosten zu verrechnen. Gottlieb S. wurde zum Eintritt ins Bruderhaus für den 1. November 1922 vorgemerkt. Gottlieb S. hatte aufgrund seiner starken mehrfachen Behinderung aber nicht die Fähigkeiten, die das Bruderhaus Reutlingen von seinen Pfleglingen erwartete. Nach viertägigem Aufenthalt in der Behinderteneinrichtung schrieb das Bruderhaus an das evangelische Pfarramt: „Zu unserem grossen Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir S. nicht behalten können, da er nicht in unsere Verhältnisse passt. (…) So leid es uns tut, müssen wir Sie bitten, freundlich dafür besorgt zu sein, dass S. baldmöglichst zurückgeholt wird. Unser Haus ist für Pflegebedürftige nicht eingerichtet, nur für Arbeitsfähige, die sich noch einigermassen selbst helfen können.“ Aber erst im darauf folgenden Herbst konnte eine für ihn angemessene Unterbringung in der Landesarmenanstalt in Markgröningen erfolgen. Gottlieb S. gehörte zu den circa 380 Menschen, die im Jahr 1940 in dieser Einrichtung betreut wurden. Der erste Transport nach Grafeneck mit 75 Behinderten aus Markgröningen fand am 7. August 1940 statt, der nächste am 9. September mit 31 Pfleglingen und der letzte, bei dem Gottlieb S. dabei war, am 26. November. Er wurde zusammen mit den anderen Pfleglingen am gleichen Tag ermordet. Die Todesnachricht, vom Standesamt in Münsingen ausgestellt, war um neun Tage später auf den 5. Dezember datiert. aus: Filderstädter Schriftenreihe zur Heimat- und Landeskunde, Band 22 „Filderstadt im Zweiten Weltkrieg“ Siehe auch: In memoriam

Eltern

Geschwister

Lebenslauf

  1. 15.04.1874 Geburt Bernhausen
  2. Tod Grafeneck

In Memoriam

Im Stammbaum

Stammbaum: Schlecht, Gottlieb

Vorfahren – 3. Generation

Vorfahren – 2. Generation

Vorfahren – 1. Generation

Diese Generation